Waffenschrank Vorschriften: Das schreibt das Gesetz vor

Welcher Widerstandsgrad ist für deinen Waffenschrank Pflicht? FAQ zu WaffG, Bestandsschutz für alte Schränke und drohenden Bußgeldern.

Von Mein Shop Admin
3 Min. Lesezeit

Waffenschrank Vorschriften: Wertschutzschrank mit Langwaffen und Munition, gesetzeskonform verschlossen

"Reicht mein alter Waffenschrank noch aus, oder brauche ich jetzt einen neuen?" Diese Frage hören wir als Meisterbetrieb aus Backnang regelmäßig von Jägern und Sportschützen aus Stuttgart und der ganzen Region. Die gesetzlichen Vorgaben zur Aufbewahrung von Waffen und Munition sind auf den ersten Blick unübersichtlich – hier beantworten wir dir die wichtigsten Fragen kompakt und rechtssicher.

Was schreibt das Gesetz zur Waffenaufbewahrung grundsätzlich vor?

Nach § 36 Waffengesetz (WaffG) in Verbindung mit der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) musst du als Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen "die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen". Konkret bedeutet das: Erlaubnispflichtige Waffen gehören in einen zugelassenen Waffenschrank, zu dem ausschließlich du als Berechtigter Zugang hast.

Welcher Widerstandsgrad ist für welche Waffen vorgeschrieben?

Seit dem 6. Juli 2017 gilt eine klare Staffelung nach der Norm EN 1143-1:

  • Widerstandsgrad 0, Schrankgewicht unter 200 kg: unbegrenzt Langwaffen, bis zu 5 Kurzwaffen
  • Widerstandsgrad 0, Schrankgewicht ab 200 kg: unbegrenzt Langwaffen, bis zu 10 Kurzwaffen
  • Widerstandsgrad 1: unbegrenzt Langwaffen und unbegrenzt Kurzwaffen

Munition darfst du in allen drei Fällen in unbegrenzter Menge im selben Sicherheitsbehältnis lagern – eine separate Trennung von den Waffen ist bei einem zugelassenen Schrank nach EN 1143-1 nicht erforderlich, solange die Waffen selbst ungeladen aufbewahrt werden.

Was gilt für ältere Waffenschränke der Stufe A oder B?

Hier können wir Entwarnung geben: Wer bereits vor dem 6. Juli 2017 einen Waffenschrank der alten Klassen A oder B nach VDMA 24992 genutzt hat, darf diesen unter Bestandsschutz unverändert weiterverwenden – auch durch Angehörige der häuslichen Gemeinschaft oder im Erbfall bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung. Ein Zwang zum Austausch besteht für diese Altfälle nicht. Wichtig: Bestandsschutz gilt nur für den ursprünglich rechtmäßig angeschafften Schrank – bei einer Neuanschaffung zählt in jedem Fall die aktuelle Einstufung nach Widerstandsgrad 0 oder 1.

Was droht bei Verstößen gegen die Aufbewahrungspflicht?

Wer Waffen oder Munition nicht vorschriftsgemäß verwahrt, riskiert als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Bei vorsätzlicher Gefährdung durch unsachgemäße Aufbewahrung drohen sogar Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. In der Praxis mindestens genauso einschneidend: Die zuständige Waffenbehörde kann bei Verstößen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit infrage stellen und im Ergebnis Waffenbesitzkarte oder Jagdschein widerrufen.

Wird bei Kontrollen wirklich nachgeschaut?

Ja – die zuständige Waffenbehörde kann anlassbezogen, aber auch stichprobenartig die Aufbewahrung deiner Waffen kontrollieren. Ein Zertifikat bzw. Prüfsiegel nach EN 1143-1, das bei unseren Modellen automatisch mitgeliefert wird, ist dabei dein Nachweis, dass dein Schrank tatsächlich der vorgeschriebenen Norm entspricht.

Welcher Waffenschrank passt zu mir?

Für die meisten Jäger und Sportschützen in und um Stuttgart reicht ein Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 völlig aus – wie unser Waffenschrank ENTRY ab 589 €, der bis zu 5 Kurzwaffen sowie unbegrenzt Langwaffen und Munition gesetzeskonform aufnimmt und Inhalte bis 40.000 € privat versicherbar macht. Besitzt du mehr als 5 Kurzwaffen oder möchtest du dir die Option offenhalten, später aufzurüsten, ist unser Waffenschrank PRO die passendere Wahl: Er lässt sich optional auf Widerstandsgrad 1 aufrüsten – dann sind unbegrenzt Kurzwaffen erlaubt und die versicherbare Summe steigt auf bis zu 65.000 € privat. Die komplette Auswahl findest du in unserer WaffenSicher-Kollektion. Am schnellsten findest du dein passendes Modell mit unserem Königlichen Tresorfinder – dort beantwortest du ein paar Fragen zu deinem Bedarf und erhältst eine passende Empfehlung.

Dein nächster Schritt

Als Meisterbetrieb mit Sitz in Backnang – nur einen Steinwurf von Stuttgart entfernt – beraten wir dich gerne persönlich dazu, welcher Widerstandsgrad und welche Aufbewahrungslösung zu deinem Waffenbestand passt, und übernehmen auf Wunsch auch die fachgerechte Verankerung. Unser Grundsatz dabei: Geht nicht gibt's nicht.

Jetzt handeln: Nutze unseren Tresorfinder oder lass dich direkt von uns beraten – damit deine Waffenaufbewahrung im Ernstfall auch wirklich rechtssicher ist.


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